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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Ein Kaufvertrag kommt nur dadurch zustande, wenn er von der Firma Ray electronics schriftlich bestätigt wird oder der Käufer die Lieferung widerspruchslos angenommen hat.

2. Preise
Alle Preise in Angeboten, auch in Auftragsbestätigungen sind freibleibend. Lieferungen erfolgen zu den im Lieferzeitpunkt allgemein geltenden Preisen. Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO und netto.
 
3. Lieferzeit – Lieferung – Versand
Die Firma Ray electronics wird zugesicherte Liefertermine nach bester Möglichkeit einhalten. Sollte die Firma Ray electronics in Verzug geraten, so kann der Käufer vom Vertrag erst dann zurücktreten, wenn er der Firma Ray electronics eine Frist von 3 Wochen nach Ablauf des Liefertermins gestellt hat. Bei Lieferzeiten, die nicht in unserer Hand liegen, wie z.B. von unseren Lieferanten sind unsererseits sämtliche Liefertermine sowie Preise unverbindlich. Es wird deshalb jegliche Art von Haftung durch unser Unternehmen ausgeschlossen. Alle sonstigen Ansprüche des Käufers für den Fall der Nicht- bzw. nicht rechtzeitigen Belieferung sind ausgeschlossen. Die Firma Ray electronics ist von der Lieferverpflichtung entbunden, wenn sie ihrerseits von ihren Vorlieferanten nicht rechtzeitig und nicht mit der richtigen Qualität oder sonstig relevanten Spezifikationen beliefert worden ist. Darüber hinaus ist er von jeglicher Lieferverpflichtung entbunden, wenn Veränderungen in den behördlich geschaffenen Importkonditionen eintreten, bei erheblichen Veränderungen des Wechselkurses, Rohstoff-Verteuerungen und Eingriffe von höherer Gewalt, Veränderungen in den Energiekosten, Frachten und dergleichen. In solchen Fällen ist die Firma Ray electronics berechtigt, nach ihrer Wahl entweder eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Käufer kann verlangen, dass ein neuer Kaufvertrag abgeschlossen wird, der die veränderten Konditionen berücksichtigt. Ein solches Verlangen hat er innerhalb von 3 Wochen nach Mitteilung des Verkäufers, in welcher der Verkäufer wegen veränderten Konditionen vom Vertrag zurücktritt, dem Verkäufer gegenüber geltend zu machen. Die Ware wird in Ausführung und Beschaffenheit geliefert, die zum Zeitpunkt der Lieferung üblich ist. Bei Bestellungen auf Abruf muss die Ware innerhalb 12 Monaten ab Bestelldatum abgenommen sein. Teillieferungen sind möglich. Jede Teillieferung ist ein Geschäft für sich, Beanstandungen dieses Geschäfts sind ohne Einfluss auf die weitere Abwicklung des Vertrages. Änderungen von Abrufterminen müssen 30 Tage vorher schriftlich mitgeteilt werden. Der Verkäufer haftet nicht für das Verschulden von Erfül-lungsgehilfen. Im Übrigen wird eine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck nicht übernommen. Die Firma Ray electronics haftet nicht, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem Prozentsatz, der als handelsüblich bei derartigen Produkten als schadhaft hingenommen werden muss, schadhaft ist. Die übrige Haftung besteht ausschließlich darin, dass schadhafte Teile, außerhalb dem han-delsüblichen Prozentsatz, zurückgegeben werden können und gegen einwandfreie Teile umzutauschen sind. Jeglicher sonstiger Schadensersatzanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden und alle sonstigen Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Für Funktionen der Schaltungen/ Geräte, die beim Kunden entwickelt worden sind und somit im Schadensfall auch deren Ausfälle, übernehmen wir keinerlei Garantie.
 
4. Mängelrüge
Mängelrügen müssen 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei dem Verkäufer vorliegen. Unterlässt der Käufer die frist- und formgemäße Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Beanstandete Ware ist auf Anforderung des Verkäufers kostenfrei zurückzusenden. Ist die Rüge begründet, wird nach Ermessen des Verkäufers Ersatz geliefert oder Gutschrift erteilt. Schadenersatz- und sonstige Ansprüche des Käufers, insbesondere Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen. Durch die Mängelrüge wird die Zahlungsverpflichtung des Käufers nicht berührt. Baugruppen, die nur sichtkontrolliert und keinem Incircuit Test und/oder elektrischen Prüfung unterzogen werden, sind Ausfallquoten bis zu 10% akzeptabel. Auch für Folgeschäden jeder Art, insbesondere für solche, die durch die Ware des Verkäufers beim Käufer oder bei Dritten durch Lagerung, Verarbeitung, Weiterveräußerung und/oder Weiterverarbeitung entstehen, sind Schadenersatz-und sonstige Ansprüche des Käufers ausgeschlossen. Jegliche Anerkennung oder Zusage im Zusammenhang mit einer Mängelrüge ist nur dann rechtsverbindlich, wenn diese schriftlich und von der Geschäftsführung unterschrieben, erteilt wurde.

5. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse. Bankübliche Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2% p. a. über den jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, mindestens jedoch 5% p. a.; ebenso sonstige Spesen und Kosten. Stehen mehrere Forderungen offen, so werden Zahlungen, soweit dies vom Verkäufer nicht anders bestimmt ist, auf die jeweils ältesten Forderungen nebst Nebenkosten verrechnet. Sind früher fällige Rechnungen noch nicht bezahlt, so ist ein Abzug von Skonto von neueren Rechnungen unzulässig. Für den Fall, dass der Käufer gegenüber dem Verkäufer in Verzug gerät, ist der Verkäufer berechtigt, sonstige vereinbarte Lieferungen nur noch gegen Barbezahlung auszuführen.
 
6. Eigentumsvorbehalt und Abtretung
Die Firma Ray electronics behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur Bezahlung der gesamten Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer vor. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf werden bereits mit Vertragsabschluss an die Firma Ray electronics abgetreten. Der Käufer ist zum Weiterverkauf nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die entsprechende Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf die Firma Ray electronics übergeht. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, die im Eigentum der Firma Ray electronics stehenden Waren getrennt von anderen Waren zu lagern und als Eigentum der Firma Ray electronics zu kennzeichnen. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.

7. Exportbestimmungen
Wir machen darauf aufmerksam, dass der Export von Produkten, welche den Embargo-Bestimmungen gemäß Außenwirtschaftsgesetz der BRD, Cocom Richtlinien sowie den amerikanischen Ausfuhr- und Kontrollbestimmungen unterliegen, der Genehmigung der jeweiligen Behörde bedürfen. Der Gebrauch mit Embargo gekennzeichneten Ware ist von den zuständigen Behörden nur für die BRD genehmigt. Die Wiederausfuhr ist ohne Ausfuhrgenehmigung verboten. Der Besteller ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen verantwortlich.

8. Erfüllungsort – Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Weyarn.
Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Holzkirchen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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